NUTZERVEREINBARUNG - Geschäftsbedingungen
Die folgende „Nutzungsvereinbarung“ legt die Bedingungen fest, unter denen Lloyds Auctioneers and Valuers Pty Ltd (Lloyds) Ihnen die Nutzung der Dienste auf dieser Website ermöglicht.
Wenn Sie sich als Kunde registrieren, ein Gebot abgeben oder eine Handlung auf der Lloyds-Website vornehmen, erkennen Sie an, dass Sie die Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung gelesen und akzeptiert haben.
Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Nutzungsvereinbarung sorgfältig zu lesen und sie zu überprüfen, bevor Sie eine Handlung auf der Lloyds-Website vornehmen, damit Sie sich der geltenden Bedingungen bewusst sind, die zu diesem Zeitpunkt Ihr Handeln regeln.
- Allgemeines
1.1 Diese Nutzungsvereinbarung legt fest, was Sie tun dürfen und was nicht gestattet ist. Ein Verstoß gegen die Vereinbarung (unter anderem) kann dazu führen, dass wir Ihr Konto deaktivieren und Sie daran hindern, unseren Service zu nutzen.
1.2 Lloyds kann von Zeit zu Zeit gesetzlich, durch Branchenstandards oder Unternehmensrichtlinien verpflichtet sein, diese Nutzungsvereinbarung zu aktualisieren und zu ändern. Diese Änderungen werden auf der Lloyds-Website aktualisiert und treten automatisch und sofort mit der Veröffentlichung der Nutzungsvereinbarung auf der Lloyds-Website in Kraft. Durch die weitere Nutzung dieser Website wird davon ausgegangen, dass Sie die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung zu dem Zeitpunkt akzeptiert haben, an dem Sie eine Handlung auf der Website vornehmen. Wir empfehlen daher dringend, sich regelmäßig und vor jeder Handlung auf der Lloyds-Website mit der Nutzungsvereinbarung vertraut zu machen.
1.3 Einzelne Auktionatoren können spezifische Geschäftsbedingungen haben, die für Ihre Beziehung zu ihnen gelten, und sich auf die spezifische Gerichtsbarkeit oder die Arten von Lots, die sie verkaufen, beziehen. Die Bedingungen der Vereinbarung mit dem jeweiligen Auktionator gelten zusammen mit dieser Nutzungsvereinbarung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Nutzungsvereinbarung und der Vereinbarung, die Sie mit einem bestimmten Auktionator haben, haben die Bedingungen des jeweiligen Auktionators Vorrang.
1.4 Der Käufer erkennt an, dass Lloyds als autorisierter Vertreter des Verkäufers handelt und dass alle Ansprüche, die der Käufer bezüglich der gekauften Lots haben könnte, sich gegen den Verkäufer und nicht gegen Lloyds richten.
1.5 Kunden müssen alle Verpflichtungen einhalten, die im Work Health and Safety Act 2011 (Qld), Work Health and Safety Act 2011 (NSW), Work Health and Safety (National Uniform Legislation) Act 2011 (NT), Work Health and Safety Act 2011 (ACT), Work Health and Safety Act 2012 (SA), Work Health and Safety Regulation 2011 (Tas), Occupational Health and Safety Act 2004 (Vic), Occupational Safety Act and Health 1984 (WA) und dem Work Health and Safety Act 2011 (Cth) sowie deren Änderungen oder anderen Gesetzen, die das Thema dieser Gesetze betreffen, enthalten sind.
- Nutzung des Dienstes
2.1 Der Dienst wird Ihnen persönlich und (falls zutreffend) in Ihrer Funktion als Direktor oder autorisierter Vertreter für den Bieter bereitgestellt, den Sie auf unserer Website registrieren. Sie erkennen an und verpflichten sich, dass alle Handlungen, die auf der Website von Lloyds während Ihrer Registrierung vorgenommen werden, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen und dass Sie persönlich für diese Handlungen haftbar gemacht werden.
2.2 Wir sind berechtigt, alle Informationen auf unserer Website zu entfernen, die nach Ansicht von Lloyds gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen.
2.3 Wenn Sie betrügerische Aktivitäten oder Aktivitäten durchführen, die Lloyds als betrügerisch, irreführend oder anstößig betrachtet, kann Lloyds Ihr Konto deaktivieren und weitere Maßnahmen ergreifen, die es für angemessen hält (nach eigenem Ermessen), um entstandene Schäden zu beheben.
- Systemstabilität & Integrität
3.1 Lloyds verpflichtet sich jederzeit, alles zu tun, um ein Serviceniveau mit gleichberechtigtem Zugang für alle zu gewährleisten.
3.2 Sie verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die den Dienst dieser Website unterbrechen sollen.
3.3 Lloyds kann keinen kontinuierlichen oder sicheren Zugang zu seiner Website garantieren. Obwohl Lloyds alle angemessenen Methoden verwendet, um ununterbrochene Dienste aufrechtzuerhalten, bietet Lloyds keine Garantien oder Zusicherungen diesbezüglich.
3.4 Im Falle eines Softwarefehlers, Systemfehlers, technischer oder Verarbeitungsprobleme oder allgemeiner Fehler, die nicht allen Bietern und Verkäufern die vorgesehenen Möglichkeiten bieten, auf ein Lot auf der Website von Lloyds zu bieten oder ein Lot zu verkaufen, kann Lloyds nach eigenem Ermessen spezifische Gebote, eine Auktion, einen Verkauf, eine Rechnung stornieren oder die Lieferung von Lots unterlassen.
3.5 Lloyds wird den Käufer über die Stornierung der Transaktion aufgrund eines Softwarefehlers, Systemfehlers, technischer oder Verarbeitungsprobleme oder allgemeiner Fehler informieren. In diesem Fall behält sich Lloyds das Recht vor, alle Gebote zu stornieren. Lloyds wird jeden Käuferaufschlag für ein Gebot, das von Lloyds aufgrund eines Softwarefehlers, Systemfehlers, technischer oder Verarbeitungsprobleme oder allgemeiner Fehler storniert wurde, stornieren, zurücksetzen oder erstatten.
- Registrierung
4.1 Sie garantieren, dass Sie in der Lage sind, einen rechtlich bindenden Vertrag abzuschließen.
4.2 Sie müssen sich bei Lloyds registrieren, um die auf der Lloyds-Website angebotenen Dienste nutzen zu können. Eine gültige Registrierung auf der Website muss Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Passwort und Ihre Telefonnummer enthalten. Darüber hinaus:
(a) Sie dürfen keine falschen oder irreführenden persönlichen Informationen angeben.
(b) Sie verpflichten sich, Ihre persönlichen Informationen jederzeit korrekt zu halten und Ihre Adresse und Kontaktdaten bei Bedarf zu aktualisieren.
(c) Sie verpflichten sich, Ihre Anmeldedaten und Ihr Passwort geheim zu halten, um eine unbefugte Nutzung unseres Dienstes zu vermeiden.
(d) Sie müssen über 18 Jahre alt sein.
4.3 Ihre während des Registrierungsprozesses bereitgestellten persönlichen Daten werden nur in der in unserer Datenschutzerklärung angegebenen Weise verwendet.
4.4 Wenn wir Ihr Konto deaktivieren, dürfen Sie sich nicht erneut registrieren.
- Lloyds als Agent
5.1 Lloyds handelt als Agent für den Verkäufer und ist daher nicht für Vertragsverletzungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen durch den Verkäufer verantwortlich.
5.2 Sie erkennen an, dass alle Verkäufer Lloyds beauftragen und autorisieren:
(a) das Lot als Agent des Verkäufers gemäß diesen Geschäftsbedingungen zu verkaufen;
(b) alle Verkaufserlöse im Namen des Verkäufers zu erhalten und zu verwahren;
(c) im Namen des Verkäufers alle Dokumente zu unterzeichnen, die erforderlich sind, um das Eigentum am Lot auf den Käufer zu übertragen; und
(d) potenziellen Käufern die Inspektion des Lots vor der Auktion zu ermöglichen, zu einem Zeitpunkt, in einer Weise und/oder an einem Ort, die für Lloyds geeignet sind.
5.3 Wenn ein Streit in Bezug auf ein Lot entsteht, besteht der Streit zwischen Ihnen und dem Verkäufer. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Lloyds in keiner Weise an einer Klage, einem Verfahren oder einem Gerichtsverfahren in Bezug auf dieses Lot beteiligt ist oder beteiligt wird, und Sie stellen Lloyds auf uneingeschränkter Entschädigungsbasis von jeglicher Haftung frei, einschließlich aller Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch entstehen.
- Anwendbares Recht
6.1 Sie sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze, Statuten und Vorschriften bezüglich der Nutzung unserer Dienste einzuhalten, einschließlich derjenigen, die sich auf das Bieten und den Kauf von Lots beziehen.
6.2 Das anwendbare Recht für die Auslegung und Durchsetzung dieser Bedingungen, einschließlich aller materiellen Rechte und Pflichten, ist das Recht Australiens und des Bundesstaates Queensland.
6.3 Alle Rechte und Rechtsmittel, die den Parteien nach dem allgemeinen Recht gegeneinander zustehen, unterliegen diesen Bedingungen.
6.4 Sollte eine der Bestimmungen in diesen Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit.
- Rechte und Pflichten
7.1 Vor der Abgabe eines Gebots liegt es in Ihrer Verantwortung, sich über die spezifischen Auktionsbedingungen für jedes Lot zu informieren, insbesondere, aber nicht ausschließlich, über die angegebene Währung, den Standort des Lots, dessen Zustand, Zahlungsmöglichkeiten und den Zeitpunkt, zu dem es abgeholt werden muss.
7.2 Ein Gebot, das online über das Auktionsportal von Lloyds, per Ferngebot über das Telefon oder andere vereinbarte Kommunikations-Apps oder persönlich abgegeben wird, ist ein Kaufangebot. Sobald ein Gebot vom Auktionator akzeptiert wird, besteht ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Auktionator zum Kauf des Lots zum Endgebotspreis, zuzüglich aller zusätzlichen Gebühren und Kosten, die mit diesem Lot verbunden sind.
7.3 Fotografien und Beschreibungen von Lots werden von Lloyds nur als Orientierungshilfe bereitgestellt, und Sie sollten die Inspektionszeiten, -methoden und/oder -orte nutzen, um sich über die genaue Beschaffenheit und den Zustand des Lots, auf das Sie bieten, zu informieren, bevor Sie ein Gebot abgeben.
7.4 Durch die Abgabe eines MaxBid autorisieren Sie Lloyds, Gebote in höheren Schritten bis zum Wert Ihres MaxBid anzunehmen. Das Bietsystem von Lloyds wird kein Gebot über dem von Ihnen festgelegten MaxBid abgeben. Es wird daher empfohlen, die Auktion weiter zu beobachten, um sicherzustellen, dass Sie Ihr MaxBid entsprechend anpassen, um immer der Höchstbietende zu sein. Die Liste der Bietschritte von Lloyds finden Sie am Ende dieser Nutzungsvereinbarung.
7.5 Sollten Sie an Aktivitäten teilnehmen, die darauf abzielen, den Endpreis des Gebots zu manipulieren oder den Bietprozess zu verfälschen, kann Lloyds nach eigenem Ermessen sofort Ihre Bieterrechte entziehen. Ein Gebot kann nicht zurückgezogen oder geändert werden, sobald es abgegeben wurde. Lloyds behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten oder seine Rechte gegen Sie geltend zu machen, um Schäden oder Verluste, die Lloyds durch solche Manipulationen oder Verfälschungen des Bietprozesses entstehen, zu beheben. Darüber hinaus stimmen Sie durch die Abgabe eines Gebots oder den Kauf eines Lots zu, dass Lloyds von Ihnen auf Entschädigungsbasis jegliche Kosten einfordern kann, die durch die Durchsetzung der Rechte von Lloyds gegen Sie aufgrund dieses Verhaltens entstehen.
7.6 Kein Mitarbeiter oder Vertreter von Lloyds ist berechtigt, diese Bedingungen ohne die schriftliche Genehmigung eines Direktors von Lloyds zu ändern oder hinzuzufügen.
7.7 Es ist eine Option der Website oder eine Präferenz, Benachrichtigungen über überbotene Gebote und erfolgreiche Gebote zu erhalten. Diese Benachrichtigungen werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt und automatisch generiert. Das Ausbleiben solcher Benachrichtigungen hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung.
7.8 Alle auf der Lloyds-Website zur Versteigerung aufgeführten Lots können Mindestpreise haben. Der Mindestpreis wird nur dann erreicht, wenn eine E-Mail oder ein Text zur Bestätigung eines erfolgreichen Kaufs versendet wird. Wenn das Gebot den Mindestpreis nicht erreicht, wird der Auktionator das höchste Gebot dem Verkäufer vorlegen. Lehnt der Verkäufer das höchste Gebot unter dem Mindestpreis ab oder macht eine Gegenofferte, kann das Höchstgebot kontaktiert werden und erhält das Erstgebot, um sein Gebot zu erhöhen, um den Mindestpreis oder die Gegenofferte des Verkäufers zu erreichen oder das Recht auf den ersten Ablehnung bei jedem weiteren Gebotsverfahren. Sobald der Bieter weitere Gegenangebote oder Verhandlungen abgelehnt hat, erklärt der Auktionator die Waren zur Verhandlung mit anderen potenziellen Unterbietern oder Käufern frei.
7.9 Vorbehaltlich eines Mindestpreises ist der Höchstbietende der Käufer, und im Falle eines Streitfalls kann das Lot erneut angeboten werden. Der Auktionator ist der alleinige Schiedsrichter, und die Entscheidung des Auktionators ist in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Auktion endgültig.
7.10 Der Käufer muss die „Verkaufsbedingungen“ gemäß der schriftlichen Richtlinie von Lloyds erfüllen. Wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden, behält sich der Auktionator das Recht vor, die Lots sofort weiterzuverkaufen oder neu zu vergeben und vom säumigen Bieter alle verlorenen Käuferaufschläge, Provisionen und andere damit verbundene Kosten, einschließlich Inkassokosten und Anwaltskosten auf Entschädigungsbasis sowie alle Verluste, die dem Verkäufer durch den Mangel am nachfolgenden Verkaufspreis entstehen, zurückzufordern.
7.11 Lloyds warnt Bieter, dass Lots, die zur Versteigerung angeboten werden, möglicherweise nicht für den Einsatz in einem Arbeitsplatz geeignet sind und der Bieter dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Anforderungen gemäß den geltenden Gesetzen erfüllt sind und dass das Lot für den vorgesehenen Einsatz im Arbeitsplatz geeignet ist, bevor es für seinen vorgesehenen Zweck verwendet wird. Lots müssen vor dem Betrieb in einem Arbeitsplatz nach dem Kauf bei einer Auktion einer Sicherheitsinspektion unterzogen werden. Ein Lot, das die Anforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes, einer Sicherheitsinspektion oder eines Gesetzes zur Arbeitssicherheit nicht erfüllt, macht den Verkauf nicht ungültig.
- Der Auktionsprozess
8.1 Sie müssen sich bei uns registrieren, um an einer Auktion teilnehmen zu können. Verschiedene Auktionen können eine Registrierungsgebühr erfordern, die vor der Abgabe von Geboten für diese spezielle Auktion zu zahlen ist.
8.2 Mit der Abgabe eines Gebots wird davon ausgegangen, dass Sie die spezifischen Bedingungen dieser Auktion und dieses Lots akzeptiert haben.
8.3 Jede Auktion hat ein festgelegtes Auktionsdatum und eine Startzeit.
8.4 Es gibt verschiedene Arten von Auktionen, und es ist wichtig, sich ihrer bewusst zu sein, da sie die Art und Weise beeinflussen, wie Gebote abgegeben und angenommen werden können.
(a) Keine Online-Gebote – Dies sind traditionelle Live-Auktionen, die in der Regel an abgelegenen Orten abgehalten werden oder besondere Bedingungen haben, die es uns unmöglich machen, Online-Gebote anzubieten. Die bereitgestellten Informationen sollen Ihnen dabei helfen, die Lots vor der Live-Auktion zu bewerten.
(b) Nur Internet- und Abwesenheitsgebote – Dies sind Online-Auktionen, bei denen es keine traditionelle Live-Auktion geben wird. Die einzigen Möglichkeiten, ein Gebot abzugeben, sind online über das Auktionsportal von Lloyds und per Ferngebot über das Telefon oder andere vereinbarte Sprachkommunikations-Apps, wenn diese von Lloyds für eine bestimmte Auktion zur Verfügung gestellt werden und auf der Website als verfügbar für diese Auktion angegeben sind. Sie können die Online-Auktion verfolgen, während jedes Lot nacheinander verkauft wird. Sie müssen nicht warten, bis die Lots, an denen Sie interessiert sind, angeboten werden, da Sie zu jeder Zeit ein Höchstgebot (MaxBid) auf ein Lot abgeben können.
(c) Live mit vorab akzeptierten Abwesenheitsgeboten – Dies wird im Wesentlichen eine traditionelle Live-Auktion sein. Sie können ein Ferngebot über die Website abgeben, jedoch endet das Online-Bieten vor Beginn der Live-Auktion. Das bedeutet, dass Sie bei der Live-Auktion überboten werden könnten.
(d) Komplett mit allen Bietoptionen – Diese Auktionen sind traditionelle Live-Auktionen. Sie können persönlich bei der Live-Auktion oder online über das Auktionsportal von Lloyds oder per Ferngebot über das Telefon oder andere vereinbarte Sprachkommunikations-Apps, wenn diese von Lloyds zur Verfügung gestellt werden, bieten. Die Website wird die Live-Auktion verfolgen, wie sie Lot für Lot fortschreitet, und es Ihnen ermöglichen, zuzusehen und auf jedes Lot zu bieten, während es verkauft wird.
8.5 Auf der Website abgegebene Gebote können entweder um einen Gebotsschritt über dem aktuellen Gebot oder zu einem höheren Betrag abgegeben werden.
8.6 Lloyds behält sich das Recht vor, das Anfangsgebot auf beliebiger Höhe festzusetzen; wenn kein solcher Mindestpreis festgelegt wird, beträgt das Mindestgebot $1.
8.7 Ein Mehrfachlot ist ein Lot, bei dem die Menge im Mengenfeld größer als eins (1) ist. Bei einem Mehrfachlot bezieht sich das Gebot auf eine Einheit. Zum Beispiel bedeutet ein Gebot von $10 für eine Menge von 8 bei einem Lot mit 12 x Esszimmerstühlen, dass der Bieter (bei Erfolg) verpflichtet ist, $10×8 ($80) plus alle damit verbundenen Kosten zu zahlen.
8.8 Der Bieter erkennt an, dass Software, die in Verkäufen von Computerausrüstung enthalten ist, möglicherweise unter der Lizenz des Verkäufers steht und dass die Bedingungen der Lizenz die Nutzung und den Transfer der Software einschränken können. Der Bieter erkennt an, dass Lloyds keinen Eigentumstitel an dieser Software anbietet und dass sie Eigentum des Verkäufers bleiben kann oder nicht. Die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer bestimmten Software macht den Verkauf des Lots nicht ungültig.
8.9 Als internationaler Bieter, der auf Vermögenswerte außerhalb Ihres Heimatlandes bietet, können Sie in der Währung Ihres Heimatlandes bieten, die Sie in Ihrem Lloyds-Auktionskonto festgelegt haben. Der Wechselkurs zwischen Ihrer Heimatwährung und dem Kauf von Australischen Dollar, wie auf https://exchangeratesapi.io zum Zeitpunkt der Abgabe Ihres Gebots veröffentlicht, wird verwendet, um den entsprechenden Australischen Dollar-Gebotspreis zur Bestimmung des Gewinners der Auktion zu berechnen. Der Wechselkurs wird zum Zeitpunkt des Gebots erfasst und verwendet, wenn Sie den Lot bezahlen, falls Sie der erfolgreiche Bieter werden.
8.10 Zum Zeitpunkt der Abrechnung zahlen Sie Lloyds Auctions den Gebotspreis in Ihrer Heimatwährung plus alle Provisionen und anderen angegebenen Gebühren innerhalb des Abrechnungszeitraums von Lloyds. Es wird keine Anpassung nach oben oder unten des Gebotspreises in Ihrer Heimatwährung für etwaige spätere Änderungen des „Kauf von Australischen Dollar“-Wechselkurses nach der Abgabe Ihres Gebots vorgenommen. Die Zahlung wird in Australische Dollar umgerechnet. Ihre Bank kann Währungsumrechnungsgebühren und Wechselkursanpassungen hinzufügen, die außerhalb der Kontrolle oder des Einflusses von Lloyds Auctions liegen.
8.11 Als Gewinner eines Vermögenswertes, der sich in einem anderen Land als Ihrem Heimatort befindet, sind Sie für alle Einfuhrzölle, Steuern, Mehrwertsteuer (MwSt.), Verkaufssteuern oder Waren- und Dienstleistungssteuern (GST) oder andere lokale Steuern, Gebühren oder Abgaben verantwortlich.
8.12 Lloyds kann nach eigenem Ermessen eine Auktion abbrechen, vorzeitig beenden oder eine Auktion aus irgendeinem Grund neu terminieren, einschließlich Fällen, in denen ein Lot nach dem Zuschlag verkauft wurde. Wenn Lloyds den Verkauf nach dem Zuschlag des/der Lots abbricht, hat der Käufer Anspruch auf eine Rückerstattung aller Anzahlungen oder Zahlungen, die er für den Kauf des/der Lots geleistet hat; der Käufer hat jedoch keinen Anspruch auf Durchsetzung des Verkaufs des/der Lots.
8.13 Ein einzelnes Lot kann von einer bestimmten Auktion zurückgezogen oder nach eigenem Ermessen von Lloyds von einer Auktion in eine andere verschoben werden.
8.14 Gebote werden nach den folgenden Faktoren geordnet:
(a) dem Gebotsbetrag in $;
(b) Gebotsmengenbetrag (nur Mehrfachlots);
(c) dem Zeitpunkt, zu dem das Gebot abgegeben wurde.
8.15 Nach erfolgreichem Abschluss des Gebots übernimmt der Käufer alle Risiken für den Verlust oder die Beschädigung von Lots. Lloyds übernimmt nach dem Zuschlag keine Verantwortung für die Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung von Lots, die vom Käufer gekauft wurden.
8.16 Eigentum und Besitzrechte gehen erst dann auf den Käufer über, wenn alle Lots vollständig bezahlt sind. Lots werden bei Teilzahlung nicht zur Abholung freigegeben.
- Abschluss der Auktion
9.1 Die Auktion eines Lots endet am Ende der für dieses Lot angegebenen Zeit, wenn innerhalb der Auktionszeit keine neuen erfolgreichen Gebote abgegeben werden. Dies kann je nach Auktion variieren und wird auf der Seite mit den Lot-Details angegeben, falls es Abweichungen gibt.
9.2 Wenn innerhalb der aktiven Auktionszeit eines Lots erfolgreiche Gebote abgegeben werden, wird der Countdown-Timer zurückgesetzt. Wenn eine Auktion live ist, wird die Seite mit den Lot-Details den aktuellen Gebotsbetrag und die geschätzte Endzeit alle paar Sekunden aktualisieren. Es kann zu Variationen in der "Schließzeit" kommen. Dies kann auf Ihre Verbindung zu unserem Server zurückzuführen sein, und wir übernehmen keine Verantwortung für daraus resultierende Folgen. Wir empfehlen dringend, kein Gebot in den letzten Momenten der Auktion eines Lots abzugeben und zu erwarten, dass das Gebot noch vor dem Auktionsende abgegeben und angenommen wird.
9.3 Wenn Sie in Ihren Kontoeinstellungen die Option ausgewählt haben, erfolgreiche Gebotsbenachrichtigungen zu erhalten, wird Ihnen eine solche entweder per E-Mail oder SMS zugestellt, sobald Ihr Gebot akzeptiert wurde. Diese Benachrichtigung wird nur als Serviceleistung bereitgestellt.
9.4 Lloyds wird Sie über technische Schwierigkeiten, die eine Auktion betreffen, informieren, sobald diese von Lloyds festgestellt wurden.
- Abholung der Waren
10.1 Alle gekauften Lots müssen bis zum in den Verkaufsbedingungen der Auktion angegebenen Datum und Zeitpunkt bezahlt und abgeholt werden. Ist kein Datum und Zeitpunkt angegeben, müssen alle gekauften Lots innerhalb von drei (3) Tagen nach Ende der Auktion bezahlt und abgeholt werden.
10.2 Wenn die gekauften Lots nicht bis zum in den Verkaufsbedingungen der Auktion angegebenen Datum und Zeitpunkt abgeholt werden oder, falls kein Datum und Zeitpunkt angegeben wurde, die Lots nicht innerhalb von drei (3) Tagen nach Ende der Auktion abgeholt wurden, wird dem Käufer für die nachfolgenden Tage eine Lagergebühr für jedes nicht abgeholte Lot berechnet, die mit einem Satz von $22,00 (einschließlich GST) pro Tag berechnet wird.
10.3 Sollte der Käufer seine Vermögenswerte bei Lloyds lassen und für über 60 Tage nicht mit Lloyds kommunizieren, behält sich Lloyds das Recht vor, die Vermögenswerte des Käufers unreserviert bei einer öffentlichen Auktion weiterzuverkaufen. Lloyds wird alle ausstehenden Kosten, Gebühren, rechtlichen Gebühren und Kommunikationskosten aus dem Verkauf zurückerhalten. Die verbleibenden Mittel werden treuhänderisch verwaltet, bis sie rechtmäßig dem Käufer, den Begünstigten des Käufers oder dem staatlichen Public Trustee übertragen werden können.
10.4 Käufe dürfen erst dann von Lloyds oder von von Lloyds kontrollierten Bereichen entfernt werden, wenn die Waren vollständig bezahlt wurden und die Abholung entweder persönlich oder elektronisch mit einem Lloyds-Teammitglied vereinbart wurde, das das Lot im Auktionssystem von Lloyds als abgeholt markiert.
10.5 Der Käufer erkennt an, dass er für die sichere Abholung aller gekauften Lots verantwortlich ist. Die Lots gehören nach der Bezahlung dem Käufer, und es ist die alleinige Verantwortung des Käufers, angemessene und geeignete Ausrüstung sowie Arbeitskräfte bereitzustellen, um alle gekauften Lots sicher abzuholen.
10.6 Die Mitglieder des Auktionsteams von Lloyds werden von Lloyds bereitgestellt, um bei der Identifizierung der Waren des Käufers zu helfen. Diese Teammitglieder sind nicht für das Verladen oder die sichere Sicherung der Waren auf dem Transportmittel des Käufers verantwortlich, dies liegt in der Verantwortung und auf das Risiko des Käufers.
10.7 Der Käufer erkennt an, dass ihm, wenn er seine Meinung ändert, nachdem er den Transport für seine erworbenen Vermögenswerte ausgewählt und bezahlt hat, ein Gutschein mit einer Gültigkeit von drei Jahren auf seinem Lloyds-Konto innerhalb von zwei Geschäftstagen nach seiner Anfrage gutgeschrieben wird, sofern der Vermögenswert noch nicht von Lloyds abgeholt und versendet wurde. Alternativ, wenn ein Rückerstattung weiterhin vom Käufer angefordert wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von $22 von der bereits berechneten und bezahlten Transport-/Versandgebühr abgezogen, um Lloyds für die Bearbeitung und Buchung des Transports für den Vermögenswert bis zu diesem Zeitpunkt zu entschädigen, wodurch der zurückerstattete Betrag der Transport-/Versandkosten reduziert wird.
10.8 Wenn der Käufer den Transport größerer Gegenstände wie eines Fahrzeugs gebucht und bezahlt hat und seine Meinung ändert, kann eine Rückerstattung beantragt werden, wenn der gebuchte Abholzeitpunkt und das Datum des Vermögenswertes mehr als 48 Stunden ab dem Zeitpunkt betragen, an dem die Anfrage von Lloyds erhalten und bestätigt wurde. Eine solche Rückerstattung führt zu einer Bearbeitungsgebühr von $110 durch Lloyds, wodurch der zurückerstattete Betrag reduziert wird.
10.9 Wenn ein "Port to Port"-Transport/Versand ausgewählt wird, sind Sie für alle Kosten verantwortlich, die mit dem Transport Ihres Vermögenswertes von dem ausgewählten Zielhafen zu Ihrer Tür verbunden sind.
10.10 Unsere vollständigen Bedingungen und Konditionen für den Fahrzeugtransport finden Sie, indem Sie hier klicken.
- Zeitzonen
11.1 Die Startzeit für eine Auktion ist als die Zeit in der Zeitzone des veranstaltenden Auktionators angegeben. Da Sie sich in einer anderen Zeitzone befinden könnten, hat jedes Lot eine geschätzte Zeit in Stunden, Minuten und Sekunden bis zum Beginn der Auktion für dieses Lot. Diese geschätzte Zeit kann nach dem Ermessen von Lloyds verzögert werden, hauptsächlich aufgrund der Bietaktivität bei vorherigen Lots.
- Garantien des Verkäufers
12.1 Der Verkäufer erklärt und garantiert Ihnen und Lloyds, dass:
(a) er über einen einwandfreien Titel an dem Lot verfügt; und
(b) er die ordnungsgemäße Befugnis hat, das Lot zu verkaufen.
12.2 Sie erkennen an, dass sich Lloyds bei der Versteigerung des Lots im Auftrag des Verkäufers auf diese Erklärung und Garantie stützt.
12.3 Lloyds wird mit dem Käufer zusammenarbeiten, um die bekannten Angaben des Verkäufers bereitzustellen, damit der Käufer den Verkäufer für etwaige angebliche Verluste oder Schäden so weit wie gesetzlich zulässig (z. B. gemäß dem Privacy Act 1988) und nach gerichtlicher oder behördlicher Anordnung rechtmäßig in Anspruch nehmen kann.
- Gewährleistungen und Streitigkeiten
13.1 Lloyds lehnt hiermit ausdrücklich oder stillschweigend alle Zusicherungen, Garantien, Zusicherungen und Bedingungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit, Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentum und Nichtverletzung, außer in dem Maße, in dem solche Haftungsausschlüsse in Australien gesetzlich ungültig sind.
13.2 Alle Angaben zur Menge der Waren sind nur annähernd und werden von Lloyds dargestellt. Lloyds gibt keine Gewährleistung, dass die angegebenen Mengen korrekt sind. Zusätzlich zu allen anderen Rechten, die Ihnen zustehen, wird eine Entschädigung für Mengenmängel gewährt, wenn sie schriftlich unter Verwendung des Online-Antragsformulars von Lloyds vor Lieferung und/oder Abholung der Waren verlangt wird.
13.3 Im Falle einer Streitigkeit:
(a) Wird die Streitigkeit in erster Linie durch den Auktionator von Lloyds beigelegt; dann
(b) Wenn keine akzeptable Lösung gefunden werden kann, wird die Streitbeilegung vom Lloyds-Kundenbeziehungsmanager bearbeitet; dann
(c) Wenn keine akzeptable Lösung gefunden werden kann, wird die Streitbeilegung vom Schlichtungsausschuss von Lloyds geprüft, wenn neue Informationen zur Unterstützung des Antrags vorliegen.
(d) Alle Mitteilungen von Angeboten zur Streitbeilegung während eines Streitbeilegungsprozesses müssen ausschließlich schriftlich erfolgen. Jeder Bieter und Käufer erkennt an, dass mündliche Zusicherungen oder Verpflichtungen, die angeblich von Mitgliedern des Lloyds-Teams gemacht wurden, von Lloyds als ungültig angesehen werden.
13.4 Lots sind in der Regel vor Beginn der Auktion zur Inspektion geöffnet. Es wird davon ausgegangen, dass die Lots, die zur persönlichen Inspektion zur Verfügung gestellt wurden, tatsächlich inspiziert wurden und mit allen Mängeln, falls vorhanden, verkauft werden. Sie übernehmen die alleinige Verantwortung dafür, zu bestimmen, ob die Produkte/Dienstleistungen für Ihre Zwecke ausreichend sind, unabhängig davon, ob eine persönliche Inspektion verfügbar ist oder nicht. Die Lots werden „wie besehen“ verkauft.
13.5 Sofern nicht anders durch staatliches oder bundesstaatliches Recht vorgesehen, wird keine Entschädigung, Rückerstattung oder Ermäßigung für Mängel oder Fehler in der Beschreibung eines verkauften Lots gewährt. Kein Lot wird durch die Beschreibung oder Fotos auf der Website verkauft oder als verkauft angesehen.
13.6 Sie erkennen an, dass die Verbrauchergarantien, die in den Abschnitten 54, 55, 56, 57, 58 und 59 des Australian Consumer Law festgelegt sind, nicht für den Verkauf von Waren durch Auktionen gelten. Infolgedessen geben Lloyds und der Verkäufer keine Garantien und Zusicherungen in Bezug auf:
(a) dass die Waren von akzeptabler Qualität sind;
(b) dass die Waren für jeden angegebenen Zweck oder für jeden Zweck, für den der Lieferant sie als geeignet erklärt, geeignet sind;
(c) dass die Waren der Beschreibung entsprechen oder mit einem Muster oder einem Vorführmodell übereinstimmen;
(d) die Verfügbarkeit von Reparaturen oder Ersatzteilen für die Waren; oder
(e) dass Herstellergarantien für die Waren eingehalten werden.
13.7 Sie erkennen an, dass es Ihre Verantwortung ist, eine Suche im Personal Property Securities Register (sofern zutreffend) durchzuführen und dass diese Suche nicht früher als am Tag vor dem Tag, an dem Sie für das Lot bieten, durchgeführt werden muss, um sicherzustellen, dass keine nicht offengelegte Belastung auf dem Lot liegt.
13.8 Sie sind allein verantwortlich für die Beschaffung einer Exportlizenz, die möglicherweise im Zusammenhang mit einem gekauften Lot erforderlich ist.
13.9 Sie sind allein verantwortlich für die Erfüllung aller Einfuhrzölle oder Steuern, die im Zusammenhang mit einem gekauften Lot zu zahlen sind. Lloyds und der Verkäufer übernehmen keine Haftung für damit verbundene Kosten.
13.10 Sofern nicht ausdrücklich in einem Online- oder physischen Auktionskatalog, einer Auflistung, Datenbank, Lot-Liste oder einem Register angegeben, übernimmt Lloyds keine Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen, dass ein Lot den Bestimmungen eines geltenden Staats-, Gebiets- oder Bundesrechts entspricht. Der Käufer eines Lots, der beabsichtigt, es auf einer öffentlichen Straße oder Wasserstraße zu verwenden, ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es den Bestimmungen der Road Traffic oder Maritime Acts and Regulations entspricht.
- Verzug
14.1 Der Bieter muss den endgültigen Gebotspreis sowie die mit diesem Kauf verbundenen Gebühren und Kosten innerhalb der für jede Auktion und jedes Lot festgelegten Frist bezahlen. Nach Ermessen von Lloyds kann der Bieter verpflichtet sein, bei Zuschlag oder erfolgreicher Verhandlung eine Anzahlung in Höhe der zu zahlenden Käuferprovision zu leisten.
14.2 In Fällen, in denen Lloyds vom Bieter eine Anzahlung verlangt, ist der Bieter verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach dem Zuschlag seine Kredit- oder Debitkartendaten bereitzustellen, um die Anzahlung auf das Lot zu leisten, wie und wo von Lloyds verlangt. Lloyds ist berechtigt, das Versäumnis, dies zu tun, als Verstoß des Bieters gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu betrachten.
14.3 Sollte ein Bieter gegen eine dieser Geschäftsbedingungen verstoßen oder sollte eine Zahlung nicht eingelöst werden, werden alle Gelder, die der Bieter an Lloyds für den Kauf oder die Käufe gezahlt hat, dem Verkäufer vollständig verfallen, und der Verkäufer und Lloyds sind berechtigt, den Bieter auf Schadensersatz zu verklagen oder das Lot nach eigenem Ermessen und unter Bedingungen, die sie für angemessen halten, weiterzuverkaufen.
14.4 Wenn der Bieter gegen eine seiner Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen oder einer abhängigen oder separaten Vereinbarung mit Lloyds oder dem Verkäufer verstößt, können Lloyds und der Verkäufer:
(a) Verfahren gegen den Bieter einleiten (ohne Vorankündigung), um ausstehende Beträge einzufordern und/oder Schadensersatz vom Bieter zu verlangen, einschließlich Anwaltskosten, Inkassokosten und damit verbundene Auslagen, die Lloyds auf Entschädigungsbasis entstanden sind;
(b) ohne Vorankündigung das Lot oder die Lots auf beliebige Weise und zu Bedingungen, die sie für angemessen halten, weiterverkaufen und alle Verluste, Kosten und Ausgaben, die durch einen solchen Weiterverkauf entstehen, als Schadensersatz von Ihnen zurückfordern (einschließlich Verwaltungskosten, Marketingkosten und andere Kosten, die mit der Wiederauflistung und der Verhandlung mit potenziellen Käufern eines Lots verbunden sind), unabhängig davon, ob dieser Betrag den Kaufpreis übersteigt, den Sie für das Lot oder die Lots zahlen sollten, sowie den Betrag der durch Ihren Verzug verlorenen Provision und die Werbekosten für einen solchen Weiterverkauf;
(c) alle von Ihnen für ein Lot oder Lots gezahlten Gelder einbehalten; und
(d) den Bieter auf die Differenz zwischen dem Gebotspreis bei Verzug und dem nachfolgenden Verkaufspreis (falls Lloyds dadurch ein Verlust entsteht) einschließlich der Differenz in der Käuferprovision in Anspruch nehmen.
14.5 Lloyds ist berechtigt, Zinsen auf alle Beträge zu erheben, die dem Bieter von Lloyds gemäß diesen Geschäftsbedingungen geschuldet werden. Die Zinsen werden zum Zinssatz des Kontokorrentüberziehungsreferenzsatzes berechnet, der von der Commonwealth Bank of Australia zu diesem Zeitpunkt erhoben wird.
- Rückgaben
15.1 Auf Auktionen gekaufte Lots können nicht zurückgegeben werden. Für kein Lot werden Rückerstattungen, Gutschriften oder Garantien jeglicher Art gewährt, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
15.2 Eine Rückerstattung für einen Artikel kann genehmigt werden, wenn er erheblich falsch dargestellt wurde und keine Inspektion möglich war. Kleinere Abweichungen, Schäden (einschließlich Kratzer, Dellen oder Beeinträchtigungen), nicht nachweisbare Nachrüstteile gelten nicht als Fehlrepräsentation. Ein Meinungswechsel ist kein Grund für eine Rückerstattung.
15.3 Wenn ein Bieter ein Lot zurückgeben muss, müssen wir innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des/der von Lloyds an den Bieter versendeten Vermögenswertes/Vermögenswerte oder innerhalb von 5 Tagen nach dem Zuschlag bei einer Auktion benachrichtigt werden, falls der Versand nicht vom Bieter gewählt wurde.
15.4 Die Genehmigung von Rückerstattungen ist davon abhängig, dass die Artikel innerhalb von 5 Tagen nach der Genehmigung der Rückerstattung an Ihre nächstgelegene Lloyds-Einrichtung zurückgesendet werden.
15.5 Im Falle, dass ein Bieter gemäß diesen Geschäftsbedingungen Anspruch auf eine Rückerstattung hat, übernimmt Lloyds nicht die Transportkosten für den Rücktransport des Lots zu den Räumlichkeiten von Lloyds.
15.6 Genehmigte Rückerstattungen können entweder als Gutschrift (für zukünftige Einkäufe bei Lloyds zu verwenden) oder nach unserem Ermessen gemäß unseren Rückerstattungsrichtlinien auf Ihre berechtigte Zahlungsmethode zurückerstattet werden. Einige Kategorien von verkauften Artikeln sind unter keinen Umständen für eine Rückerstattung verfügbar.
- GST (Goods and Services Tax)
16.1 Die Auktionsdetailseite und die Lotdetailseite geben an, ob der Gebotsbetrag, die Käuferprovision und alle anderen Gebühren einschließlich GST (GST inklusive) oder exklusive GST (GST exklusive) sind.
- Käuferprovision
17.1 Sie stimmen zu, dass für jedes Lot eine Käuferprovision erhoben wird, ohne dass eine Aufrechnung erfolgt.
17.2 Die Käuferprovision muss zusätzlich zum Kaufpreis und allen anderen staatlichen Abgaben oder Gebühren gezahlt werden.
17.3 Lloyds wird die vom Bieter auf jedes Lot zu zahlende Käuferprovision festlegen und die Käuferprovision auf der Website angeben.
- Definitionen
- „Auktion“ bedeutet die Versteigerung von Lots, die auf der Website gelistet sind.
- „Auktionsdetailseite“ ist die Seite auf der Website, die spezifische Informationen zu einer bestimmten Auktion enthält.
- „Auktionator“ bezeichnet die von Lloyds ernannte Person, die die Auktion durchführt.
- „Bieter“ bezeichnet jede Person, die sich bei Lloyds registriert und kann synonym für jeden Benutzer, Käufer, Erwerber, Bieter, Kunden oder andere Parteien verwendet werden, die an einer der von Lloyds gehosteten Auktionen oder an den auf der Website oder persönlich gelisteten Lots teilnehmen.
- „Käuferprovision“ bedeutet den Prozentsatz des siegreichen Gebotsbetrags, wie auf der Lotdetailseite angegeben. Die Käuferprovision ist zusätzlich zum Gebotsbetrag zu zahlen und wird Teil des Gesamtbetrags der zu zahlenden Rechnung. Die GST-Komponente Ihres Kaufs wird deutlich auf Ihrer Rechnung angezeigt.
- „Lot“ bezeichnet alle Vermögenswerte, Waren, Gegenstände oder Dienstleistungen, die bei der Auktion zum Kauf angeboten werden.
- „Lotdetailseite“ ist die Seite auf der Website, die alle Informationen zu einem bestimmten Lot enthält.
- „MaxBid“ ist das maximale Gebot, das ein Bieter im Rahmen einer Auktion für ein Lot abgeben möchte.
- „Datenschutzerklärung“ ist die so benannte Erklärung, die im Seitenmenü am unteren Rand der Startseite verfügbar ist.
- „Kaufpreis“ bezeichnet das höchste Gebot, das von Lloyds für ein Lot akzeptiert wurde, oder den Preis, der zwischen Lloyds (im Auftrag des Verkäufers) und dem Bieter vereinbart wurde.
„Käufer/Sie“ bedeutet der erfolgreiche Bieter für ein Lot, wie von Lloyds bestimmt, oder Käufer durch eine private Vereinbarung mit Lloyds (im Auftrag des Verkäufers).
- „Verkaufserlös“ bezeichnet den Nettobetrag, der an den Verkäufer zu zahlen ist, d. h. den Kaufpreis abzüglich der Käuferprovision und aller anderen Beträge, die gemäß Vereinbarung zwischen Lloyds und dem Verkäufer an Lloyds zu zahlen sind.
- „Wir/uns/Lloyds“ bedeutet Lloyds Auctions.
- „Nutzungsvereinbarung“ bedeutet die Nutzungsvereinbarung von Lloyds Auctions zwischen Ihnen und Lloyds und umfasst alle allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle geänderten oder speziellen Bedingungen, die Lloyds möglicherweise einbezieht.
- „Verkäufer“ bedeutet den Eigentümer eines Lots oder die Person, die Lloyds autorisiert, dieses Lot im Namen des Eigentümers zu verkaufen.
- „Website“ bedeutet die Lloyds-Website unter lloydsauctions.net