Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die folgenden „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ legen die Bedingungen fest, unter denen Lloyds Auctioneers and Valuers Pty Ltd (Lloyds) Ihnen erlaubt, über Lloyds zu verkaufen.
Wenn Sie sich als Verkäufer registrieren und Waren oder Dienstleistungen an Lloyds zur Versteigerung liefern, bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen haben und ihnen zustimmen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sorgfältig zu lesen, bevor Sie Waren oder Dienstleistungen zur Versteigerung über Lloyds anbieten, damit Sie die Bedingungen verstehen, die diese Handlungen und Versteigerungen zu diesem Zeitpunkt regeln.
Definitionen
- Kunde bezeichnet Kunde 1 und Kunde 2, wie im Formular 9 oder anderen Online-Konsignationsdokumenten angegeben.
- Lizenznehmer bezeichnet Lloyds Auctioneers & Valuers Pty Ltd A.B.N 20 109 191 095 (Lloyds).
- Käufer bezeichnet den Käufer jeglicher Vermögenswerte, die vom Kunden an Lloyds zur Versteigerung bereitgestellt werden.
- Käuferprämie bezeichnet den Betrag, der dem Auktionator (Lloyds) von einem Käufer beim Kauf von Waren zu zahlen ist, wie im Formular 9 oder der Online-Konsignationsbuchungsdokumentation festgelegt.
Allgemeine Bedingungen
- Der Kunde garantiert, dass er der alleinige und unangefochtene Eigentümer der zur Versteigerung eingereichten Vermögenswerte ist und einen gültigen Titel für diese Vermögenswerte besitzt, und dass alle Gebühren, Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit den Vermögenswerten vom Kunden bezahlt wurden.
- Der Kunde muss genaue Beschreibungen der bereitgestellten Vermögenswerte liefern.
- Der Kunde stellt Lloyds von jeglichen Verlusten frei, die Lloyds aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bedingungen entstehen.
- Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen durch den Kunden kann Lloyds dem Käufer den Kaufpreis erstatten und die Vermögenswerte an den Kunden zurücksenden.
- Die Transport- und Handhabungskosten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes mit Lloyds vereinbart.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vermögenswerte in ihrem bestmöglichen Verkaufszustand an Lloyds zu liefern.
- Der Kunde stimmt zu, dass jedes an Lloyds gelieferte Fahrzeug einer vom Staat genehmigten Sicherheitsbescheinigung oder einer Standardfahrzeuginspektion unterzogen werden kann.
- Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, auf seine eigenen Vermögenswerte zu bieten oder andere anzuweisen, dies zu tun.
- Alle Vermögenswerte werden von Lloyds auf Risiko des Kunden gelagert, bis sie verkauft, abgerechnet oder zurückgegeben werden.
- Wenn die Vermögenswerte an den Kunden zurückgegeben werden, stimmt der Kunde zu, dass, wenn innerhalb von 30 Tagen ein Verkauf an einen anderen Käufer abgeschlossen wird, die vollständige Verkaufsprovision und die Käuferprämie an Lloyds zu zahlen sind.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die Offenlegung aller bekannten mechanischen und anderen Mängel der an Lloyds bereitgestellten Vermögenswerte.
- Es fallen keine Lagergebühren für Vermögenswerte in den Räumlichkeiten von Lloyds an, es sei denn, Lloyds informiert den Kunden über einen erfolglosen Verkauf und fordert die Abholung der unverkauften Vermögenswerte an.
- Sollte der Kunde seine Vermögenswerte länger als 60 Tage nicht abholen, behält sich Lloyds das Recht vor, die Vermögenswerte ohne Vorbehalt bei einer öffentlichen Auktion zu verkaufen.
- Jeder vom Kunden als 'Matching Numbers' präsentierte Vermögenswert muss seine Originalkomponenten haben.
- Sobald die Gelder des Käufers auf das Treuhandkonto von Lloyds eingezahlt wurden, darf der Käufer die Vermögenswerte abholen.
- Alle akzeptierten Vermögenswerte werden nach Ermessen von Lloyds sortiert und verkauft, wobei Lloyds bemüht ist, das bestmögliche Verkaufsergebnis zu erzielen.